Prüfprotokoll

Ein Prüfprotokoll bestätigt die Erfüllung unterschiedlicher Kriterien, wie Normen, Richtlinien und Gesetzen von unterschiedlichen Einrichtungen. Nicht immer sind Prüfprotokolle gesetzlich vorgeschrieben und teilweise nur empfohlen, jedoch wird in allen Fällen spätestens Ihre Versicherung bei einem Schadensfall nach einem solchen Protokoll fragen.

Wir bieten eine Palette an unterschiedlichen Prüfprotokollen an:

ELEKTROINSTALLATIONSATTEST

  • Attestierung der Erfüllung aller Kriterien der Elektroinstallation in Gebäuden

  • Im öffentlichen Bereich gesetzlich vorgeschrieben

  • Bei Genossenschaften bei Neuvermietung gesetzlich vorgeschrieben

  • Bei Hausverkauf, auch im Privatbereich, gesetzlich vorgeschrieben

  • Bei Neuvermietung von Eigentumswohnungen im Privatbereich gesetzlich empfohlen

Es wird unter anderem geprüft:

  • Leitung der bestehenden Verkabelung

  • Stand-der-Technik des Verteilers

  • Erfüllung der aktuellen Kriterien der Absicherungen (z. B. FI-Schutzschalter)

  • Trennung der Stromkreise gemäß aktuellen Bestimmungen

  • Funktionalität und Sicherheit der Bestandsanlage

Prüfprotokoll
Prüfprotokoll

PHOTOVOLTAIK PRÜFPROTOKOLL

  • Attestierung der Erfüllung aller Kriterien der Photovoltaikanlage in Ausführung und elektrischer Sicherheit

  • Im Privaten sowie öffentlichen Bereich verpflichtend durchzuführen

  • Voraussetzung für die Versicherung einer Photovoltaikanlage

Es wird unter anderem geprüft:

  • Ausführung der PV-Montage am Dach

  • Ausführung der Erdung

  • Verwendetes Material

  • Spannungsmessung der einzelnen PV-Stränge

  • Mauerdurchbrüche / Dacheintritte

Einfach problemlos

Gehen Sie auf Nummer sicher!

Auch wenn Prüfprotokolle nicht immer vorgeschrieben sind, wäre es Ratsam sich dennoch darum zu kümmern. So haben Sie schwarz auf weiß, dass alle Normen und Richtlinien eingehalten werden.

BLITZSCHUTZ- UND ERDUNGSANLAGE ATTEST

  • Attestierung der Erfüllung aller Kriterien der Blitzschutz- bzw. Erdungsanlage

  • Verpflichtend, vor allem bei Neubauten

  • Verpflichtende Wiederholungsprüfung je nach Gebäudetyp und Verwendungszweck (z. B. Arbeitsstätte)

Es wird unter anderem geprüft:

  • Zustand der bestehenden Blitzschutzanlage (z. B. Korrosion)

  • Mechanische Beschädigungen

  • Bauliche Veränderung seit der letzten Prüfung

  • Änderung in der Nutzungsbedingung des Gebäudes

  • Messungsergebnisse

FLUCHTWEGSBELEUCHTUNG

  • Attestierung der Erfüllung aller Kriterien der Fluchtwegsbeleuchtung

  • Gesetzlich vorgeschriebene Intervalle zur Prüfung

  • Gesetzlich vorgeschriebene Einsatzbereiche von Sicherheitsbeleuchtung

Es wird unter anderem geprüft:

  • Erforderlichkeit der Sicherheitsbeleuchtung je nach Gebäude- und Raumtyp

  • Funktion der Sicherheitsbeleuchtung

  • Messergebnisse

  • Prüfung der unabhängigen Energieversorgung

  • Änderungen seit der letzten Prüfung

Blitz

FAQ: Elektrobefund & Prüfprotokoll

In Österreich wird das Dokument oft „Elektrobefund“ genannt. Es handelt sich um ein schriftliches Protokoll, das nach einer fachmännischen Prüfung den ordnungsgemäßen Zustand einer elektrischen Anlage bestätigt. Das Prüfprotokoll ist der detaillierte Nachweis über alle durchgeführten Messungen.

Ein gültiger Befund ist für die Sicherheit der Bewohner sowie für den Versicherungsschutz essenziell. Besonders bei Neuvermietung (gemäß Mietrechtsgesetz § 2 Abs. 1) müssen Vermieter nachweisen, dass die Elektroanlage dem aktuellen Stand der Technik entspricht.

Für private Wohngebäude wird eine Überprüfung alle 10 Jahre empfohlen. In Gewerbebetrieben, Arbeitsstätten oder bei Anlagen mit besonderen Beanspruchungen (z.B. Baustellen oder Nassräume) sind die Intervalle deutlich kürzer und gesetzlich (z.B. durch die ESV) festgeschrieben.

Die Prüfung umfasst eine Sichtprüfung (auf offensichtliche Mängel), die Erprobung der Schutzvorrichtungen (z.B. FI-Schutzschalter) sowie Messungen des Isolationswiderstandes, der Schleifenimpedanz und der Erdungswerte.

Ein rechtsgültiges Protokoll darf ausschließlich von einem konzessionierten Elektrofachbetrieb ausgestellt werden. Wir als Meisterbetrieb verfügen über die notwendigen kalibrierten Messgeräte und die rechtliche Befugnis hierfür.

Ja, unbedingt. Für die Inbetriebnahme und für Förderansprüche (z.B. ÖMAG) wird ein spezifisches Prüfprotokoll für PV-Anlagen nach OVE E 8101 Teil 7-712 verlangt, um die Sicherheit und korrekte Einspeisung zu garantieren.

Sollten Mängel vorliegen, werden diese im Protokoll dokumentiert und nach Schweregrad klassifiziert. Wir erstellen Ihnen umgehend einen Kostenvoranschlag für die Behebung, um die Betriebssicherheit schnellstmöglich wiederherzustellen.

Idealerweise liegen alte Befunde, Stromlaufpläne und Verteilerpläne vor. Falls diese nicht mehr existieren, können wir im Zuge der Überprüfung eine neue Dokumentation (Anlagenbuch) für Sie erstellen.

Einfach sicher

Sorgen Sie vor!

Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen, Ihnen hoffentlich genauso.