Fluchtwegbeleuchtung: Damit im Ernstfall niemand im Dunkeln steht.
Planung, Montage & gesetzliche Attestierung für Ihre Sicherheit.
Strom weg. Absolute Dunkelheit. Jetzt zählt jede Sekunde. Eine funktionierende Fluchtwegbeleuchtung ist kein technisches Detail am Rande – sie ist der entscheidende Faktor, der Panik verhindert und Leben schützt. Ob in Tiefgaragen, Büros oder Wohnhausanlagen: Wenn das Licht ausgeht, muss die Orientierung bleiben.
Als Ihr Elektriker-Meisterbetrieb sorgen wir dafür, dass Sie rechtlich und technisch auf der sicheren Seite sind. Nicht mit kompliziertem Fachchinesisch, sondern mit Lösungen, die funktionieren.
Unsere Leistungen: Mehr als nur „Licht an“
Bei der Sicherheitsbeleuchtung (oft auch Notbeleuchtung genannt) gibt es keinen Spielraum für Fehler. Wir begleiten Sie von der ersten Skizze bis zur jährlichen Überprüfung.
Planung nach Norm: Wir ermitteln exakt, welche Sicherheitsbeleuchtung Ihr Gebäude- oder Raumtyp benötigt. Wo müssen die Leuchten hin? Wie stark muss die unabhängige Energieversorgung sein?
Fachgerechte Montage: Sauber, schnell und präzise. Wir installieren Systeme, die sich optisch integrieren und technisch verlässlich auslösen.
Attestierung & Prüfprotokoll: Bestandsanlagen müssen regelmäßig geprüft werden. Wir übernehmen die Attestierung der Erfüllung aller Kriterien – egal ob für Neubauten, bei Eigentümerwechsel oder für die vorgeschriebene wiederkehrende Prüfung.
Wartung & Service: Gesetzlich vorgeschriebene Intervalle sind Pflicht. Wir kümmern uns darum, damit Sie im Schadensfall nicht haften.
Wichtig für Eigentümer und Verwalter: Eine fehlende oder defekte Fluchtwegbeleuchtung ist nicht nur gefährlich, sondern kann bei Genossenschaften (Neuvermietung), Hausverkäufen oder in Arbeitsstätten empfindliche rechtliche Konsequenzen haben.
Wann ist eine Sicherheitsbeleuchtung Pflicht?
Als Experte für Elektroinstallationen werden wir oft gefragt: „Brauche ich das wirklich?“ Die Antwort gibt meist der Gesetzgeber und die Bauordnung.
Eine Sicherheitsbeleuchtung ist unter anderem zwingend erforderlich in:
Tiefgaragen: Bereiche, die bei Lichtausfall eine besondere Gefahr darstellen.
Arbeitsstätten: Überall dort, wo Mitarbeiter bei Dunkelheit gefährdet wären.
Öffentlichen Gebäuden & Mehrparteienhäusern: Zur sicheren Evakuierung über Stiegenhäuser und Fluchtwege.
Das System muss dabei zwingend an eine unabhängige Energieversorgung angeschlossen sein, um auch bei totalem Netzausfall zu leuchten.
Ihr Partner für Sicherheit in Niederösterreich, Burgenland & Steiermark
Sicherheit ist Vertrauenssache. Hinter „Der Elektriker“ steht Ing. René Schöngruber und ein Team, das Handschlagqualität lebt. Wir sind für Sie im Einsatz in:
Niederösterreich: Bezirk Neunkirchen, Wiener Neustadt, Ternitz, Baden, Mödling bis Bad Vöslau.
Burgenland: Eisenstadt, Mattersburg, Oberpullendorf.
Steiermark: Mürzzuschlag bis Spital am Semmering.
Egal ob Sie eine neue Anlage planen oder ein bestehendes System attestieren lassen müssen: Wir bringen Licht ins Dunkel der Vorschriften.
Häufige Fragen zur Fluchtwegbeleuchtung (FAQ)
Pflicht zur Installation einer Sicherheitsbeleuchtung hängt von der Nutzung und Größe des Gebäudes ab. Grundsätzlich ist sie in Arbeitsstätten, Tiefgaragen, Versammlungsstätten, Schulen und größeren Wohnhausanlagen (besonders in Stiegenhäusern ohne Tageslicht) zwingend erforderlich. Als Elektriker-Meisterbetrieb prüfen wir anhand der Bauordnung und der TRVB-Richtlinien, ob und in welchem Umfang Sie eine Anlage benötigen.
Im Sprachgebrauch werden die Begriffe oft vermischt. Fachlich korrekt ist die Notbeleuchtung der Überbegriff. Die Sicherheitsbeleuchtung ist jener Teil davon, der bei Stromausfall die Sicherheit von Personen gewährleistet (z. B. Ausleuchtung von Fluchtwegen). Wir planen und installieren Systeme, die exakt diese Sicherheitskriterien erfüllen.
Der Gesetzgeber schreibt strenge Intervalle vor. In der Regel muss eine Anlage einmal jährlich von einer fachkundigen Person überprüft werden (wiederkehrende Prüfung). Zusätzlich sind oft tägliche oder wöchentliche Funktionskontrollen (automatisch oder manuell) nötig. Wir bieten die jährliche Attestierung und Wartung an, damit Sie rechtlich abgesichert sind.
Ja. Wir übernehmen nicht nur Neuinstallationen, sondern auch die Attestierung und Überprüfung von Bestandsanlagen. Egal, wer die Anlage ursprünglich gebaut hat – wir prüfen, ob sie den aktuellen Normen entspricht, führen notwendige Reparaturen durch und stellen das gesetzlich geforderte Prüfprotokoll aus.
Selbstverständlich. Eine funktionierende Fluchtwegbeleuchtung beginnt weit vor der Montage. Wir übernehmen die Projektierung und Planung, berechnen die notwendige Lux-Zahl (Beleuchtungsstärke) und platzieren die Leuchten und Rettungszeichen dort, wo sie laut Fluchtwegplan vorgeschrieben sind.
Unsere installierten Systeme verfügen über eine unabhängige Energieversorgung (z. B. Zentralbatterieanlagen oder Einzelbatterieleuchten). Das bedeutet: Auch wenn das öffentliche Netz zusammenbricht und das Gebäude dunkel ist, schaltet die Fluchtwegbeleuchtung automatisch ein und weist den Weg ins Freie.
Unser Team ist vorwiegend im südlichen Niederösterreich (Bezirk Neunkirchen, Wiener Neustadt, Baden, Mödling), im Burgenland und in der Steiermark (Raum Semmering/Mürzzuschlag) tätig. Wir sind Ihr regionaler Ansprechpartner für schnelle Reaktionszeiten.
Das Prüfprotokoll ist Ihre Lebensversicherung im Haftungsfall. Sollte es zu einem Brand oder Unfall kommen und die Beleuchtung hat versagt, müssen Sie nachweisen, dass die Anlage ordnungsgemäß gewartet war. Ohne aktuelles Attest drohen Eigentümern und Hausverwaltern schwere rechtliche Konsequenzen und der Verlust des Versicherungsschutzes. Wir stellen dieses Dokument rechtssicher aus.
Im Sinne der Sicherheit
Gehen Sie auf Nummer sicher.
Riskieren Sie keine Haftungsprobleme. Lassen Sie Ihre Fluchtwegbeleuchtung vom Profi prüfen oder installieren.